Kempe Elektroanlagen


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Rauchmelderanlagen

In Hamburg und vielen weiteren Bundesländern in Deutschland besteht eine Rauchmelderpflicht in privaten Wohnräumen. Mit geringem Aufwand und niedrigen Kosten ist dies zu realisieren und in einem Brandfall haben Sie einen wesentlich verbesserten Schutz.

Die Anwendungsnorm DIN 14676 sagt dazu:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 040 970 757 09 oder 0176 206 944 94.
Schicken Sie uns eine Mail unter info@kempe-elektro.de oder ein Fax unter 040 970 757 10.
Tobias Kempe * Elektroanlagen * Sportzenkoppel 66 * 22359 Hamburg


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